Versorgungsumfang

Unser Team aus Palliativmedizinern, Fachpflegekräften für Palliative Care, Sozialarbeitern und medizinischen Fachangestellten betreut Patienten unabhängig von Weltanschauung, Konfession und sozioökonomischem Status und schließt eine psychosoziale und spirituelle Betreuung in die Arbeit mit ein. Die SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Lebensführung schwerkranker Patienten zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, um ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in gewohnter häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Als gewohntes häusliches Umfeld gelten auch stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen ebenfalls Leistungen der SAPV erbracht werden können. Durch diese Form der intensiven Betreuung wird die Anzahl vom Patienten nicht gewünschter Krankenhauseinweisungen minimiert. Der Patient erhält ein Stück weit seine Autonomie zurück.

Mit der Verordnung von SAPV besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Versorgungsumfang zu gestalten. Zur Auswahl stehen die folgenden Versorgungsformen:

Beratung

Die Beratungsleistung erlaubt die telefonische und/oder persönliche Beratung und Anleitung des Patienten und seiner Zugehörigen zur palliativen Versorgung sowie die spezialisierte Beratung der in die Versorgung eingebundenen Leistungserbringer wie beispielsweise der Haus- und Fachärzte oder Pflegekräfte der eingebundenen ambulanten Pflegedienste oder der stationären Pflegeinrichtung.

Additiv unterstützende Teilversorgung

Die überwiegende Betreuung des Patienten, inklusive allgemeiner Rufbereitschaft in der Nacht und am Wochenende, erfolgt weiterhin durch den Primärversorger. Das SAPV-Team wird ausschließlich für spezialisierte Teilleistungen, beispielsweise zur Aszitespunktion, zur Wundversorgung oder Schmerztherapie hinzugezogen, für die Teilleistung übernimmt das SAPV-Team eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

Vollständige Versorgung

Die SAPV tritt in großen Teilen an die Stelle der Regelversorgung nach SGB V. Der Patient wird in der Regel täglich von einer Palliativpflegefachkraft und mindestens wöchentlich von einem Palliativarzt besucht. Bei Bedarf wird die Besuchsfrequenz entsprechend den Patientenbedürfnissen gesteigert. Zusätzlich stellt das SAPV-Team eine 24-Stunden-Rufbereitschaft für Krisen, Probleme und Nöte sicher.

Bei jeder Form der Verordnung ziehen wir, wenn dies gewünscht ist, die bisherigen Versorger in das weitere Behandlungskonzept mit ein und koordinieren das multiprofessionelle Versorgungsgeschehen.

Die Übernahme der Grundpflege durch einen Pflegedienst ist immer parallel zur SAPV möglich. Behandlungspflege kann durch den Pflegedienst weiter erbracht werden, sofern diese nicht im direkten Zusammenhang mit den SAPV-Leistungen steht. Bei einer Übernahme der Pflege durch die Angehörigen bleibt der Anspruch auf Pflegegeld durch die SAPV unberührt.