Was kostet die Palliativversorgung?

Durch die Versorgung von Home Care Linker Niederrhein entstehen gesetzlich Versicherten keine Kosten.

Ein Teil unserer Arbeit wird durch die Abrechnung mit den Krankenkassen gedeckt. Trotzdem sind wir auf Spenden und Zuwendungen angewiesen, um Leistungen anbieten zu können, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden.

Ein eventueller Bezug von Pflegegeld bleibt bei Inanspruchnahme von SAPV unberührt.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich versicherte Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Versorgung, sofern die SAPV-Verordnung genehmigt wurde. Daher ist es wichtig, dass die Verordnung, die durch den Hausarzt (für bis zu 3 Monate) oder das Krankenhaus (für bis zu 7 Tage) ausgestellt wird, uns bei unserem ersten Hausbesuch vorliegt. Die Mitarbeiter unseres Büros stehen Ihnen hier gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Privat Versicherte

Für privat versicherte Patienten werden die Sätze, wie sie auch die AOK erstattet, in Rechnung gestellt. Die zur Anwendung kommenden Verordnungen, Einwilligungserklärungen, Verträge etc. unterscheiden sich nicht von denen gesetzlich versicherter Patienten. Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherer die Kosten der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung. Da die SAPV häufig bei Abschluss des Versicherungsvertrages noch nicht existent war, ist sie in der Regel nicht explizit in den privaten Versicherungsverträgen aufgeführt. Daher gibt es, insbesondere bei privaten Krankenversicherungen mit eingeschränktem Versicherungsschutz, theoretisch die Möglichkeit, dass die SAPV nicht vollumfänglich übernommen werden kann. Daher wird vor Versorgungsbeginn die Kostenübernahme geklärt, die Mitarbeiterinnen unseres Büros stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zusammen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.