Begleitende Hausärzte und Fachärzte

Die SAPV ist eine additive Leistung zu den bisherig in die Behandlung eingebundenen Versorgern wie z.B. Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und schließt somit deren weitere Mitwirkung nicht aus. Sie als Haus- oder Facharzt werden in die Entscheidung zur Weiterbehandlung, unter Mitwirkung des SAPV-Teams, einbezogen.

Mit Verordnung der SAPV besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit den Versorgungsumfang zu gestalten. Wählbar sind:

  • Beratung
  • Additiv unterstützende Teilversorgung
  • Vollständige Versorgung

Hinzu kommt in allen Versorgungsformen die Koordination der Palliativversorgung.

Der Patient kann zu den Bürozeiten telefonisch unter 02162-361320 angemeldet werden.

In diesem ersten Gespräch sind folgende Informationen für uns wichtig:

  • Ist der Patient mit einer Versorgung durch unser SAPV-Team einverstanden?
  • Steht der Patient unter gesetzlicher Betreuung?
  • Welche weiteren Ansprechpartner gibt es (z.B. Hausarzt/Facharzt/Pflegedienst/Hospizdienst)?
  • Welcher Versorgungsumfang soll mit welcher Zielsetzung von uns erbracht werden?

Des Weiteren benötigen wir Angaben zu:

  • Den persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse) des Patienten und Angaben zur Diagnose.
  • Den Kontaktdaten des Patienten und seiner Zugehörigen.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Sofern vorhanden, benötigen wir Kopien der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Aktuelle Befunde und Arztbriefe sowie den aktuellen Medikationsplan.
  • Die Verordnung für die Versorgung durch SAPV (Muster 63), diese kann für bis zu 3 Monate (quartalsübergreifend) ausgestellt werden.

Hier finden Sie das Formular für die SAPV Verordnung und hier bei Bedarf die Ausfüllhilfe.

Alles Weitere besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen der telefonischen Anmeldung. Auf Wunsch kann zudem gerne ein medizinisch-kollegialer Austausch wahrgenommen werden.