Krankenhäuser

Die SAPV ist eine additive Leistung zu den bisherig in die Behandlung eingebundenen Versorgern wie z.B. Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und schließt somit deren weitere Mitwirkung nicht aus.

Mit Verordnung der SAPV besteht für Sie als verordnendes Krankenhaus grundsätzlich die Möglichkeit den Versorgungsumfang zu gestalten. Wählbar sind:

  • Beratung
  • Additiv unterstützende Teilversorgung
  • Vollständige Versorgung

Hinzu kommt in allen Versorgungsformen die Koordination der Palliativversorgung.

Der Patient kann zu den Bürozeiten telefonisch unter 02162-361320 angemeldet werden.

In diesem ersten Gespräch sind folgende Informationen für uns wichtig:

  • Ist der Patient mit einer Versorgung durch unser SAPV-Team einverstanden?
  • Steht der Patient unter einer gesetzlichen Betreuung?
  • Wer ist der Hausarzt?
  • Wie lauten die persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse) des Patienten und seine Diagnose?
  • Unter welchen Telefonnummern sind der Patient und seine Zugehörigen erreichbar?
  • Auf welcher Station befindet sich der Patient? Wer ist dort der Ansprechpartner? Wie kann dieser telefonisch erreicht werden?
  • Welche weiteren Ansprechpartner gibt es (z.B. Facharzt/Pflegedienst/Hospizdienst)?

Alles Weitere besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen der telefonischen Anmeldung.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Sofern vorhanden, benötigen wir Kopien der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Aktuelle Befunde und Arztbriefe.
  • Die Verordnung für die Versorgung durch SAPV (Muster 63), diese kann für bis zu 7 Tage ausgestellt werden.

Hier finden Sie das Formular für die SAPV Verordnung und hier bei Bedarf die Ausfüllhilfe.